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#16 |
Registrierter Benutzer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
Genau, wenn du deine Verbrechen sonst immer vorsätzlich begehst, dann macht das Sinn!
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#17 |
Dr. Sommer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
also kann ein pimmel einfach behauten zb du hast ihn beleidigt und du musst dann 2000 euro oder so zahlen, weil du dich dagegen nich versichern kannst? seh ich das richtig?
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#18 | |
Registrierter Benutzer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
Also, wenn ich für Mord verurteilt werden würde, wär mir auch sch**egal wer die Zeche hinterher bezahlt...
![]() Aber zum Thema: Ich bin RS-mäßig seit einigen Jahren bei der HUK24. Hatte zwei Sachen. Eine wurde problemlos abgewickelt, bei der letzten bin ich quasi auch übers "Kleingedruckte" gestolpert. In diesem Fall hatte die Gegenseite behauptet, dass der Auslöser für den Konflikt bereits vor Vertragsabschluß der RS lag. Damit ist das Risiko nicht mehr versichert. Wohlgemerkt: Es reicht die BEHAUPTUNG der Gegenseite. Das muß nicht erst im Verfahren festgestellt werden. Man trägt dann das Prozessrisiko alleine. ![]() Na ja. Wie immer bei Versicherungen: Immer gaaanz genau informieren ![]() Achso nochwas: Bei Vorsatztaten wird normalerweise unter Vorbehalt gezahlt. Das heißt, erst wenn der Richter im Urteil den Vorsatz festgestellt hat KANN (und wird i.d.R.) die Versicherung die Kosten zurückfordern. Zitat:
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![]() In eine Supra steigt man nicht einfach ein... Man zieht sie sich an! |
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#20 | |
Registrierter Benutzer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
Zitat:
![]() ![]() ![]() haja des muss halt jeder selber wissen für sich ob es sinn macht eine normale RS abzuschließen ... VerkehrsRS ist da mal ausgenommen ..ich find die braucht man auf jeden Fall - schon um seine Nerven zu schonen wenn einen mal einer rein fährt ...
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#22 |
Registrierter Benutzer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
Das hat sich halt so gelesen: "Für die Dinge, die ich immer mache, zahlen die eh net."
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#23 | |
Registrierter Benutzer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
Zitat:
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#24 | |
Registrierter Benutzer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
Zitat:
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#25 | |
Registrierter Benutzer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
Zitat:
Mord-Totschlag ist das selbe. |
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#26 |
Registrierter Benutzer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
Falsch, das sieht man allein schon daran, daß Totschlag nach 20 Jahren verjährt, Mord dagegen nie.
Auch beim Strafmaß gibt es deutliche Unterschiede. Für Totschlag gibt's in der Regel weniger. Der Unterschied liegt im Vorhandensein von Mordmerkmalen . Diese liegen bei Totschlag nicht vor. |
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#27 |
Dr. Sommer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
lassen wir das mal Beiseite, mir gehts um Behauptungen wie eben Nötigung, Beleidigung, Bedrohung oder sonstiges! Das heist ja nich, das ich das machen will oder so, aber mir rät irgendwie jeder mal endlich ne RS-Versicherung abzuschließen!? und darum frag ich nach was eben gedeckt ist und was nicht, üblicherweise
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#28 | |
Registrierter Benutzer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
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Gruß Micha ![]() Mushrooms in the car -> Dann stand das Auto länger als 'n Jahr. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#29 | |
Registrierter Benutzer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
Jajaaa... so ist das... Staatsanwalt hält einen sowieso immer für schuldig, der Anwalt rotiert um das beste raus zu holen und Richter Alexander Hold verknackt (oder manchmal auch nicht). Und wer Zahlt die Party? Na klar: die Rechtschutz...
Aber mal im Ernst: Soweit ich weiß werden auch bei Straftaten die Kosten erstmal übernommen. Könnte ja auch sein, daß man wirklich unschuldig auf der Anklagebank gelandet ist...
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