26.01.2011, 14:39 | #1 |
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Das Thema "Grenzversicherung"
Hallo liebe Leute,
ich hab mal wieder eine Frage an euch. Diesmal handelt es sich um die Grenzversicherung. Also, wenn ich ein Auto aus UK kaufe, haben diese ja diese gebundenen Nummernschilder. Nun ist meine Frage, wenn ich eine Grenzversicherung abschliesse bei der ADAC, kann ich dann Problemlos in Deutschland fahren wenn das Auto MOT und TAX hat? Ich weiß das meine Fragen immer doofer werden, aber ich möchte mich halt richtig informieren bevor ich was Falsch mache... Verzeiht bitte. Gruß Patrick |
27.01.2011, 21:30 | #3 |
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AW: Das Thema "Grenzversicherung"
Hi,
nach meinem Kenntnisstand nicht. Die Grenzversicherung ist für Ausländische Fahrer gedacht deren eigene Versicheurung in Deutschland nicht gültig ist. Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland darfst du keinen Wagen besitzen und fahren der eine Ausländische Zulassung hat. Das ist Steuerhinterziehung. Also ganz offiziell ist die Grenzversicherung nicht für Überführungsfahrten geeigent (jedenfalls net für deutsche) In der Praxis wird es aber sehr häufig gemacht und es gibt sogar viele "Spezis´s" die montate oder gar jahrelang mit englichen Kennzeichen und Grenzversicherung rum fahren. Gruß Tobias |
27.01.2011, 21:54 | #4 | |
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AW: Das Thema "Grenzversicherung"
Zitat:
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27.01.2011, 22:03 | #5 |
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AW: Das Thema "Grenzversicherung"
Hi,
steuern zahlst du aber erst wenn der Wagen offiziell in Deutschland zugelassen und angemeldet ist. Solange du mit Englischen Kennzeichen und Grenzversicherung rum fährst zahlst du eben keine Steuern für das Auto. Gruß Tobias |
28.01.2011, 18:02 | #6 | |
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AW: Das Thema "Grenzversicherung"
Zitat:
Das stimmt nach meinem Kenntnisstand nicht. Ich hab letztes Jahr erst ein Auto aus UK abgehohlt. Die Grenzversicherung ist eben genau dafür gedacht Vorraussetzung: -Du Bist deutscher staatsbürger und in De gemeldet -Das Auto hat Mot und Tax -Du bist der besitzer des Fahrzeugs (du benötigst zum abschluss der Versicherung das V5 document bzw. eine Kopie (auslegung der ADAC Filiale) Nummernschild musst du auch wissen beim Versicherungsabschluss. Das ist nichts verbotenes so lange du es nutzt um das Auto von UK auf direktem weg zu dir zu überführen. Ich hab mich gründlich beim ADAC beraten lassen und dehnen einfach erklärt was ich vorhabe und ob ich das so machen kann... siehe da kein Problem.Es ist übrigens die einzige möglichkeit ein wagen aus UK auf eigener Achse zu überführen. Rote nummern usw. kannst du knicken Im Internet wirst du nichts genaues über diese Versicherung finden, warum auch immer. Geh einfach in ein ADAC service-center und lass dich beraten. Ich habe für 1 monat 105 Euro bezahlt... LG curt |
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28.01.2011, 22:35 | #7 |
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AW: Das Thema "Grenzversicherung"
Aber theoretisch könnte man ja zum FInanzamt gehen und sagen: ,,Hier hör zu ich hab nen Auto was noch nicht auf mich zugelassen ist weils aus England kommt und ich deswegen Steuern für das Auto bezahlen kann da dies länger dauern wird um das Auto TÜV Tauglich zu machen."
Oder irre ich mich da ? |
28.01.2011, 23:27 | #8 | |
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AW: Das Thema "Grenzversicherung"
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Zitat:
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28.01.2011, 23:28 | #9 |
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AW: Das Thema "Grenzversicherung"
Hi,
@ Paddy und woher sollte dasFinanzamt wissen welchen Steursatz sie dir berechnen sollen wenn die Kiste keine deutsche Zulassungsstelle und damit Abgaseinstufung hat. Du überschätzt glaub ich die flexibilität der deutschen Finanzämter Wenn überhaupt kannst du de Versicherung benutzen um den Wagen zu überführen aber keinesfalls um hier damit rumzugurken. @ Supra_curt Das ist genau das Problem keiner weiß was genaues und auch jede ADAC Geschäftsstelle erzählt was anderes. Die sind ja auch nur Vermittler für die versicherung und verdienen da bestimmt auch was dran. habe bisher noch keine klare bestätigte und schriftliche Information dazu finden können das eine Grenzversicherung für diesen Zweck tauglich ist. Eigentlich bräuchte man Englische Kurzzeitkennzeichen oder Exportkennzeichen,sowas gibts dort wohl auch,ist aber nur schwer ran zu kommen. Du hast auch gleich noch einen wichtigen Punkt angeschnitten Mot und Tax müssen auf jeden fall vorhanden und bezahlt sein. Wenn für das Fahrzeug Steuerschulden bestehen kann der Wagen sofort beschlagnahmt werden! Gruß Tobias |
28.01.2011, 23:39 | #10 |
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AW: Das Thema "Grenzversicherung"
Also ich habe es immer so wie curte gemacht, und selbst bei nem Crash mit einer der MKIV hat die Versicherung nicht rumgesponnen, habe alles Geld bekommen.
Habe in England immer das Dokument für Tax Übertragung ausgefüllt, Steuer für die Wagen, waren ja bezahlt, also kann man das Finanzamt so nicht übergehen. @curt Schön das du dir deinen exclusiven RHD gegönnt hast, viel Spass mit der TT, ist ja mal was anderes. Ne Fahrt mit der Kist bist mir aber noch schuldig...
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Ich zieh mir die Scheisse rein und zwar Tag für Tag und kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen mag, keine Antwort auf die Fragen die ich hab,... doch Gedanken können Sprengstoff sein, also denk wie Dynamit. Und noch einer von mir Ihr belügt uns doch den ganzen Tag, am Ende heisst es " Wir haben euch doch gefragt! " ...aber keiner hat darauf gehört, was einer von uns sagt. |
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