Grad nachgeschaut, das ist im BPräsRuhebezG geregelt
Da steht unter §1 lediglich:
Zitat:
Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.
|
http://www.gesetze-im-internet.de/bp...ebezg/__1.html
Die anderen Paragraphen schränken das zeitlich nicht ein, von daher würde ich bei der Aussage bleiben, daß 1 Tag reicht.
Näheres bezogen auf den Fall Köhler:
http://www.augsburger-allgemeine.de/...id7923531.html