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#10 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Doch , dann hab ichs schon richtig verstanden.
Das Blenden, das ich imletzten post genannt habe bezog sich bloss auf Engländer in Deutschland. Ich hab jetzt aber mal bissl gesucht und nen Beschluss des europäischen parlaments gefunden, in dem symmetrisches Abblendlicht erlaubt wurde. Jedoch hab ich nichts gefunden, inwiefern das schon in die deutsche StVZO übernommen wurde oder auch nicht. Und falls es umgesetzt wurde, obs nur für geprüfte Neuwagen oder auch für nachgerüstete gilt. Wirst also um die Tüv-Auskunft nicht herum kommen. Es würd mich aber trotzdem interessieren, warum du auf die bessere Ausleuchtung des fahrbahnrandes verzichten willst. ![]() |
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