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#15 | |
-= Michael Knight =-
Registriert seit: Jan 2003
Ort: jetzt wieder in Bayern (früher München)
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Zitat:
Was heist "über §21 Abnahme?" Heisst das, ich könnte ne Einzelabnahme machen lassen, dann krieg ich die Genehmigung? Allerdings nur ich alleine, und ein anderer könnte diese Abnahme nicht nutzen, auch wenn ergenau die selbe Anlage drunter hat? Also, ich hätte dann ne offizielle Genehmigung, mit dieser Anlage auf öffentlichen Strassen zu fahren, nicht bloss die Bescheinigung für den ordnungsgemäßen Einbau?? Mann, ich bin kein TÜV-Spezialist. Nur TÜV geschädigt!
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Gruß, Peter / Knight Rider ------------------------------- ...es kann nur einen geben... Knight Rider http://www.knight-rider.privat.t-online.de |
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