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AW: Ausfahrt für nen guten Zweck
Achja, noch was vergessen: Das Fahrverbot in den Städten ist Ländersache und nicht auf dem Mist der Bundesregierung gewachsen!!!
Wenn eine Demonstration, dann sollte man wenigstens auch die Hintergründe dazu wissen ![]() Zitat: Zur Anordnung von Fahrverboten nach § 40 Abs. 1 Bundes-Immissions-schutzgesetz (BImSchG) obliegen den Ländern. Die Kennzeichnungsverordnung selbst liefert lediglich die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zu kennzeichnen. Wann und wie verkehrsbeschränkende Maßnahmen für derart gekennzeichnete Fahrzeuge eingeführt werden, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Bundesländer, die diese in einem Luftreinhalte- oder Aktionsplan rechtlich bindend fixieren müssen.
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Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich. ![]() |
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