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#1 |
Blindfisch
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Änderungen im KFZ-Zulassungsverfahren [BRD]
Damit andere vor ähnlichem Leid vorgewarnt sind
![]() ![]() Bisher galt im Zulassungsrecht das Standortprinzip, nach dem ein Fahrzeug dort zuzulassen war, wo es seinen regelmäßigen Standort hatte. Nunmehr ändert sich die Zuständigkeit auf das "Wohnortprinzip". Für Privatpersonen ist nun ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. http://www.kvmyk.de/r_buerger_servic...lung.php3#erst Samstag Zulassungstelle : 3 Stunden Wartezeit / 51 Personen vor einem in der Warteschlange ![]() Nachdem ich die Papiere für die Zulassung auf den Tisch gelegt hatte, erklärt mir doch der Beamte in arroganter Art "Das geht seit dem 01.03. so nicht Herr xy.... Das Gesetz wurde geändert" Natürlich hang nirgends ein Hinweis/Mitteilung am Infostand der davon berichtete. Der Beamte dann "Das müssten Sie doch wissen - das ging groß und breit durch die Presse" Dieses arrogante & herablassende Beamtenverhalten nach dem Motto "Du dummer Bürger bist selbst schuld..." war dann noch die Krönung ![]() Interessanterweise wusste die Dame beim Schildermacher davon auch nichts. Hab nach 3x googeln erst einen Link zu dem Thema gefunden ![]() Gruß DEF ![]()
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#3 |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Gärtringen - 30km südlich von Stuttgart
Beiträge: 7.078
iTrader-Bewertung: (9)
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AW: Änderungen im KFZ-Zulassungsverfahren [BRD]
wundert mich, dass das nicht schon immer so war. "Standort" kann ich ja immer behaupten, ohne dass es einer kontrollieren kann. Warum haben eigentlich nicht alle Autos ihren Standort in dem Kaff, das die niedrigste Versicherungseinstufung hat?
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#4 |
Blindfisch
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AW: Änderungen im KFZ-Zulassungsverfahren [BRD]
Nein da Hauptwohnsitz Berlin ist & bleibt wird die Lady in Berlin halt angemeldet
![]() Ummelden vom Hauptwohnsitz ist rechtlich nicht vorgeschrieben, wenn der Lebensmittelpunkt sprich Familie,mehrzahl der Verwandten & Freunde sich woanders befinden ![]() Freu mich natürlich schon auf die Kommentare von Kollegen, welche mir wie vor knapp 2 Jahren folgendes erzählt haben : "Du kannst doch nicht anderes Kennzeichen haben/woanders die Steuern zahlen und in Hessen die Straßen benutzen ![]() ![]() Als täten die bei verlassen der Bundeslandgrenze ihr Auto abstellen und mit den öffentlichen weiterfahren ![]() ![]()
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#7 |
29L/100km@80min to HH
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AW: Änderungen im KFZ-Zulassungsverfahren [BRD]
Vonwegen das ging durch die Presse.
Selbst ich habe davon nix gewusst. Aber das wird nur dann interessant, wenn man tatsächlich ein Auto anmelden möchte. Das mit der Zulassungsstelle sollte man nicht so ernst nehmen. Was die sich tagtäglich anhören müssen lässt einen halt pampig werden. Aber so ist das wenn man Macht hat. Das ist ja kein Dienstleister. Auchwenn die Behörden es gerne so darstellen. Wir werden immer der dumme Bürger sein. Wenn die in den Behördenmitarbeiter objektiv nach Kundenfreundlichkeit und Leistung beurteilt werden würden, dann sässen nicht mehr so viele von den wichtigtuern auf ihren Stühlen. Gruss Vla
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