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#1 |
Captain Slow
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![]() ein kollege von mir hat kürzlich von der Schaffhausener polizei einen schrieb bekommen, dass er bitteschön 100CHF (~66 eur) zahlen soll, weil er in Schaffhausen 75 statt 60km/h gefahren sei.
das schreiben kam direkt von der Schaffhausener polizei und war direkt an seine deutsche anschrift adressiert. er wurde in der CH nur geblitzt und nicht angehalten, d.h. die können seine anschrift nur vom kfz-kennzeichen haben. ich wusste gar nicht, dass es ein entsprechendes abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gibt? ich dachte das gäb's nur zwischen Österreich und Deutschland und irgendwann in den nächsten jahren auch mal EU-weit..... sowas...... muss man als deutscher in der Schweiz also auch auf die geschwindigkeitsbegrenzungen achten, wenn nicht grad ein polizeiauto am straßenrand steht, tztztz ![]()
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Wer nichts weiß, muss alles glauben. |
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#2 | |
Man nannte Ihn "Die Haube"!
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Zitat:
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#3 |
Der goldene Splint
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naja das war schon immer so.
100CHF is noch wenig, mein dad musste wegen 4km/h zu schnell 140CHF zahlen, is scheinbar kanton abhängig. aber zu der zahlweise......entweder er zahlt und gut is oder er ignoriert das. dann fallen hohe gebühren an, aber das geld bekommen die nur über ein inkassoverfahren. das kann man dann auch nicht zahlen, nur haste dann ein problem wenn du das nächste mal in die schweiz fährst und die dich schnappen. ![]() frag mal den mike, der kennt sich da aus ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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