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#1 |
Registrierter Benutzer
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Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
MUSS das Abblendlicht asymetrisch sein oder MUSS es nicht?
Bei fahrzeugen der Stadt oder ähnlichen Fahrzeugen gehts ja auch ohne asymetrie. Ist das auch an nem PKW erlaubt? Und bitte kopiert nicht Wikipedia oder google. das das asymetrische Abblendlicht 1957 erfunden wurde weis ich mittlerweile auch, das es 15° hat auch und wofür es ist und bla bla blubb..., aber ob man es braucht oder nicht da steht davon nix drin, zumindest versteh ich das so. |
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#3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Bei den Abblendlichtern is es Vorschrift, dass diese über eine zulässige Hell-Dunkel-Grenze als Blendschutz verfügen.
Und die Vorschriften über die regelgerechte Einstellung der scheinwerfer gibt für den linken Scheinwerfer eine tiefere Stellung vor als für den rechten. Aus diesen beiden Vorschriften ergibt sich, dass die Asymmetrie vorgeschrieben ist, auch wenns nicht in diesem Wortlaut direkt drin steht. Und was Fahrzeuge der Stadt dürfen, dürfen wir noch lange nicht. Bestes Beispiel: Verbot des Verkaufs lösemittelhaltiger Lacke. Eine der wenigen Ausnahmen wofür die verkauft werden dürfen: Einsatzfahrzeuge etc. |
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#4 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Soweit ich weiß, muss das bei einem PKW asymetrisch sein und bestimmte Bereiche besser ausleuchten.
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#5 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
ich werd mal beim Tüv fragen was die meinen, hab vorhin ja schon mit Simon telefoniert.
Ich denk mal mein größtes Problem wird sein das ich Original ja die Asymetrie habe und nun Rückrüsten würde. Denke mal das wird meinem vorhaben das genick brechen. |
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#6 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Darf man mal fragen, was du überhaupt vor hast?
Weil mal ganz ehrlich gesagt: Mit symmetrischen Lichtern rumfahren ist allen anderen Autofahrern gegenüber so richtig scheiße. Ist nicht grade angenehm wenn bei Finsternis einer entgegen kommt, der Dir so richtig krass ins Gesicht blendet. Um das zu verhindern ist die Asymmetrie ja auch vorgeschrieben Ich hab auch deutsche Leuchten für den Linksverkehr bei meinem japan-Import Mr2 verbaut. Anders hätts auch keine Tüv-Abnahme gegeben |
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#7 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
was ich vorhab is doch egal, fakt ist:
wenn einer von england zum urlaub rüber kommt klebt er das asymetrische ab, dann hätte man genau das was ich einbauen will. da blendet nix, sonst dürften die ja hier auch nicht fahren. statt dem keil der da ab der mitte hochgeht geht der "Strich" halt einfach weiter. blenden würde da nix, nur der rechte fahrbahnrand würde nicht ausgeleuchtet werden. |
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#8 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Also damit ich das richtig verstehe: du möchtest den rechten Scheinwerfer so ändern/tauschen, dass du eine schlechtere Auseuchtung der Fahrbahn hast, um die Reichweite beider Scheinwerfer auf einer linie zu haben?
Dann greifen die Richtlinien für die regelkonforme Einstellung der Scheinwerfer. Und diese sehen eine weitere Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrandes vor, und eine kurze als Blendschutz für links. Die Einstellung wird auch bei der HU geprüft und wird bei Abweichung als Mangel angekreidet. zumeist nimmt der Tüv-Prüfer die richtige Einstellung schnell vor Ort vor( wenn er kein Arsch ist) zu den Folien bei reisenden Engländern: Das ist eine Not-/Behelfslösung und gilt auch nur für Reisende oder PKW-Überführungen auf eigener Achse. Damit diese niemanden blenden solange sie da sind. Für die kurze Dauer ist es nicht zumutbar, dass die ihre Leuchten umbauen. Wenn das Fahrzeug aber in Deutschland zugelassen werden soll muss es den deutschen Gesetzen entsprechen und die Scheinwerfer getauscht werden. |
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#9 |
Supra Modulator
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
gerade hell-dunkel-Kante ohne 15% Keil geht - vielleicht - so lange gut, bis Du bei Nacht eine am Straßenrand gehende Oma umnietest. Dann kommt ein vom Gericht bestellter Gutachter und sagt "mit 15% im Hauptwaschgang äh Hauptscheinwerfer wär das nicht passiert". Und dann bist Du womöglich vorbestraft wegen fahrlässiger Tötung. Und der Führerschein ist natürlich erst mal weg. Muss man das riskieren?
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#10 | |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
so, hab mal was rausgefunden. wenn dewr tüv mir das dann noch bestätigt dann bin ich glücklich
![]() symmetrisches Abblendlicht ist erlaubt, sofern es sich nicht um SealedBeam handelt, eine Abschlusscheibe aus Glas oder Kunststoff vorhanden UND die Glühbirnen auswechselbar sind. Hab nach langem Suchen jetzt auch mal in anderen Foren Posts über deren Scheinwerfer gefunden und beim Mazda 3 MPS mit Xenon festgestellt das der das selbe drin hat. Ich verlinke jetzt einfach mal ins Mazda forum, da ich nicht denke das ich einfach sein Bild klauen darf, denke so isses besser, falls doch nicht soll ein Mod das bitte rausnehmen. Symmetrisches Abblendlicht Mal sehn was der Tüv heut abend spricht, Laut EU ist es also erlaubt, steht nur nicht in der StVZO. lg Patrick ![]() ![]() ![]() edit: hier mal die ECE Bestimmung Zitat:
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#11 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
war heute beim tüv und.....
.... ist erlaubt ![]() Thread kann geclosed werden ![]() Um was haben wir gewettet Simon, habs leider vergessen? ![]() |
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