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Alt 22.05.2006, 18:31   #1
Venom1981
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neues ASA-reglement

Ab dem 01.06.06 tritt ein neues ASA-reglement betreffend Bodykits (vorallem Front) in der Schweiz in Kraft.

DAS REGLEMENT WIRKT AUCH RÜCKWIRKEND !

Ab dem 01.06.06 besteht eine Eintragungspflicht für nichtserienmässige aerodynmaische Anbauteile.

Das wird einigen in CH noch viele Nerven kosten (unter anderem auch mich) und es sind wirklich happige Richtlinien, welche man demnächst einführen wird.

Eintragungen sind möglich sofern eine ABE oder EG-Bescheinigung für die Teile existiert. Ansonsten muss die Front zum DTC nach Biel, um ein Gutachten zu erstellen. Ist ein MAterialgutachten vorhanden entfallen wenigstens die Kugel- und Bruchtests und man spart ein wenig Geld.
Das DTC wird dann nur noch Abmessen und die Formulare ausstellen.
Kostet je nach Aufwand ca CHF 200.00 bis CHF 450.00.

Ladet Euch hier mal eine Übersicht über die Prüfungen herunter.
http://www.celica-t23.ch/new/downloa...Checkliste.pdf

Ich werde nächste Woche versuchen beim STVA vorstellig zu werden und die Sumi-Front eingetragen zu bekommen.
Ich hab ein scheiss Gefühl dabei und auch keinen Bock, dass man mich nach Biel zum DTC schickt, damit man dort die Front fleddert.

Mag gar nicht an die Kosten denken für das Gutachten und ne neue Front für´s DTC zum Kaputtmachen
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In unseren Breitengraden wird man für tot erklärt, sobald das Hirn nicht mehr arbeitet. Ich halte diese Aussage für strittig; manche fahren in diesem Zustand sogar noch Auto.

"Denkst Du das gleiche wie ich?"
"Klar, aber wo bekommen wir mitten in der Nacht eine Waschmaschine voller Aprikosenmarmelade her?"

Geändert von Venom1981 (22.05.2006 um 18:37 Uhr).
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Alt 22.05.2006, 18:42   #2
Daniel
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Zitat:
Zitat von sumi88

Selbst die Schweizer TÜV Leute finden meine Front TOPP.

kann ja nichts passieren
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Alt 22.05.2006, 18:58   #3
Venom1981
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das werd ich dann demnächst ja sehen. hoffen wir mal, dass es stimmt und die front wirklich so topp ankommt
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Alt 23.05.2006, 15:23   #4
-Christian-
 
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Zitat:
Zitat von Venom1981
das werd ich dann demnächst ja sehen. hoffen wir mal, dass es stimmt und die front wirklich so topp ankommt
der wagen ist schon lange so umgebaut und fertig... bei uns gibts ja auch sowas wie bestandsschutz

Und ja es gibt für B+M und Styleauto gutachten allerdings sind sie heute eigentlich nicht mehr gültig da sie um kohle zu machen nach 10Jahren verfallen, das ist aber bei einem guten Tüvprüfer kein Problem der ein bisschen plan von der Materie hat
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Alt 23.05.2006, 15:38   #5
Amtrack
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Zitat:
Zitat von -Christian-
Und ja es gibt für B+M und Styleauto gutachten allerdings sind sie heute eigentlich nicht mehr gültig da sie um kohle zu machen nach 10Jahren verfallen, das ist aber bei einem guten Tüvprüfer kein Problem der ein bisschen plan von der Materie hat

Fritzingerpaket ebenfalls *nur als Anmerkung*
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Alt 23.05.2006, 18:59   #6
Venom1981
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Zitat:
muss man frontlippen, seitenschweller und heckschürzen alles eintragen?
ja, ab 01.06.06. wobei ich mich frage, wie sie das anstellen wollen, da es ja keine offizielle mitteilung gegeben hat. ich denke mal, dass man die betreffenden personen beim nächsten prüftermin drauf hinweisen wird, dass das fahrzeug beanstandet worden ist weil nicht eingetragen und dass es dann gemacht werden muss.



Zitat:
gibt es für die B&M und Styleauto sachen überhaupt schweizerisierte (!) gutachten?
hier ein klares NEIN!
eine EG-Bescheinigung oder ein deutsche ABE sind allerdings vergleichbar, sodass Materialtests entfallen, also deine Anbauteile nicht geschrottet werden.

Allerdings sind die deutschen ABE für B&M schon verfallen, da mit 87 datiert.
Denke nicht, dass die noch akzeptiert werden.



Zitat:
keiner hat gutachten, weil es für die schweiz die noch nie gebraucht hat
genau das ist das problem.

Ich müsste mal mit dem DTC klären, ob man ein allgemein gültiges Gutachten über Bruch- und Splitterverhalten z.B. der Sumi-Front machen könnte und wie die Kosten sind. Dann könnte man mit mehreren Leuten eine Front kaufen und zum Testen bringen. Ist auf jeden Fall günstiger, als wenn jeder eine Front kaufen und zum Testen bringen muss, auch wenn ein allgemeines Gutachten vielleicht teurer kommt.

Evtl. bringt man auch durch, dass andere Teile von Sumi auch gleich ein Gutachten bekommen, da sie ja vom selben Hersteller kommen und aus dem selben Material sind.


Zitat:
wie wirst du genau vorgehen? hast du irgend welche dokumente?
das weiss ich leider selber noch nicht. ich hab ja keine gültigen Dokumente, welche so ohne weiteres anerkannt werden. Das Problem ist wirklich nur das CH-Gutachten, alle anderen Punkte der Checkliste sollte die Sumi-Front ohne Beanstandungen bestehen.



Zitat:
der wagen ist schon lange so umgebaut und fertig... bei uns gibts ja auch sowas wie bestandsschutz
keine chance, da die neuen Richtlinien RÜCKWIRKEND gültig sind. Selbst Fahrzeuge mit Teilen, die schon seit 10 Jahren angebaut sind werden nicht verschont


Wie Ihr seht haben wir ein riesen Problem, selbst wenn es nur ne B+M-lippe unter der Lady ist
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Alt 23.05.2006, 02:41   #7
Matce
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Zitat:
Zitat von Daniel
Zitat von sumi88

Selbst die Schweizer TÜV Leute finden meine Front TOPP.
lol ... ob das die TÜV-Prüfer auch so sehen? ... eieiei, ich hab da schon viel gehört - von so einigen herstellern ...

wünsch dir auf jeden fall viel glück !
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Alt 23.05.2006, 10:16   #8
King of Queens
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hallo

das kann ich mir nicht vorstellen... warum hat gott etwas gegen mich..?

muss man frontlippen, seitenschweller und heckschürzen alles eintragen? gibt es für die B&M und Styleauto sachen überhaupt schweizerisierte (!) gutachten?
keiner hat gutachten, weil es für die schweiz die noch nie gebraucht hat und ohne gutachten ist wie mit einer schusswaffe in eine bank gehen...

@venom
wie wirst du genau vorgehen? hast du irgend welche dokumente?

gruss dusko
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Alt 23.05.2006, 12:41   #9
Daniel
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Zitat:
Zitat von Matce

wünsch dir auf jeden fall viel glück !


danke, aber mir kommt in hundert jahren keine andere front dran als die originale.....
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