![]() |
![]() |
#1 |
[NSH]Schlossgespenst
|
![]() Hallo.
So ein Idiot hat heute meiner Freundin (sie aufm Roller) die Vorfahrt genommen. Polizei war da, klare sache also. Sie ist gerade ausm Krankenhaus mit 2 ziemlich zerschrappten und heftig geprellten Knien und kann erstmal auf krücken rumeiern. Wie läuft denn das mit Schmerzensgeld? Sowas steht Ihr doch zu oder? Muß sie dazu nun zwingend zum anwalt, oder kann man das auch "einfach so" bei der gegnerischen Versicherung "einreichen"? Denn die schuldfrage ist ja 100% klar. Weg-zu-diskutieren gibts da ja nix. Weiß da jemand aus erfahrung was zu berichten?
__________________
![]() ![]() Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Gärtringen - 30km südlich von Stuttgart
Beiträge: 7.078
iTrader-Bewertung: (9)
![]() |
hängt natuerlich stark von der Schwere der Verletzungen und der Dauer der Leiden ab. Warum hat sie Kruecken? Prinzipiell kann sie direkt zur Versicherung, aber die werden freiwillig nicht so arg viel zahlen. Wenn die Schuld ganz sicher beim Gegner liegt muss seine Versicherung ohnehin den Anwalt zahlen. Dann wuerde ich kein Risiko eingehen. Der Anwalt kann dann auch gleich die Regulierung der materiellen Schaeden machen - das erhoeht seine Kosten.
__________________
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Blindfisch
|
Erstmal eine gute Besserung/Genesung an Deine Freundin
![]() Zur Frage: Bei einem Unfall ist man grundsätzlich so zu stellen, als wenn der Unfall nicht passiert wäre. Da eine Verletzung nicht rückgängig gemacht werden kann, steht einen finanzieller Ausgleichanspruch zu. Wie hoch dieser ist, bemisst sich an den Schmerzen, die man durch die Verletzung davongetragen hat und die durch die Verletzunge bei einen hervorgerufen Beeinträchtigungen. Selbst wenn die Schuldfrage zu 100 % geklärt ist, wird die gegnerische Versicherung in jedem Fall versuchen, bei der Regulierung, die auszuzahlende Summe zu verringern. Eine Faustregel besagt: Sobald der Schaden höher als 750 ¤ ausfällt sollte man auf jeden Fall einen Anwalt mit der Schadensregulierung beauftragen ![]() Die Kosten trägt, wenn keine eigene Schuld, die gegnerische Versicherung ! Rechtschutzversicherung sollte hoffentlich vorhanden sein, damit in Fall einer Klageerhebung man nicht selber die Gerichtskosten etc. vor-finanzieren muss. Ich rate Euch/Ihr auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten. Denn wenn eines so sicher ist wie das Amen in der Kirche - die gegnerische Versicherung wird das von Euch eingereichte auseinandernehmen und versuchen zu tricksen. Was viele nicht wissen und deshalb am Ende übers Ohr gezogen werden. Den Gutachter von der gegnerischen Versicherung auf gar keinen Fall Zugang zum Roller gestatten ! Selber einen unabhängigen/vereidigten bestellen. Die Kosten trägt auch die gegnerische Versicherung. Falls Du eine gute Kanzlei der Sache suchts, kann ich Dich gerne, an meine verweisen. Diese läßt nämlich zur Zeit, bzw. am im kommenden Monat, die HUK ausbluten und sorgt obendrein noch für einen dicken Batzen Tagesausfallgeld ![]() Fazit: Ohne Anwalt bist Du Freiwild für die Versicherung. Rechtsschutz immer Pflicht. Gruss DEF ![]()
__________________
![]() ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 | |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Gärtringen - 30km südlich von Stuttgart
Beiträge: 7.078
iTrader-Bewertung: (9)
![]() |
Zitat:
![]()
__________________
![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#5 | |
Blindfisch
|
Zitat:
![]() Aber glaube mir , Du willst gar nicht wissen, wie die HUK mit Deinen Beiträgen umgehen tut. Es würde Dir garantiert schlecht werden ![]() Der Unfall war am 03.10. - Tagesausfallgeld 65,- ¤. Wagen ist jetzt bzw. mittlerweile (nach dutzenden von Briefen) in der Repatur und wird am Freitag dieser Woche fertig. Sollte dann die Rechnung immer noch nicht bezahlt sein, geht es munter weiter mit den 65,- Euronen sammeln. Ach ja - dann hatte ich noch Urlaub und brauchte ein Auto. Hätte ich nicht gebraucht wenn die HUK nicht so "lapidar" arbeiten würde. Bei Sixt nen 318er BMW = Kosten für 11 Tage 1680 ¤ (Unfalltarif) ![]() ![]() ![]()
__________________
![]() ![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#6 |
Registrierter Benutzer
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Neuenburg am Rhein/ Lebanon oder Sarasota
Beiträge: 3.291
iTrader-Bewertung: (0)
![]() |
"Gute Besserung" für diene Freundin!
Ohne diskusion. Nur über den Anwalt! Es gibt ein "Katalog" für Verletzungen! Trägt deine Freundin eine Halskrause (Schleudertraumer)? Wenn ja, dann sage ich mal, mit Kratzer und Prellungen, 14 Tage Krank, so ungefähr, na, hmmm....1000 bis 1500Euro! Gruß Willi, der schon 26 mal "abgeschossen" wurde! ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
== The Producer of Supra ==
|
Ich nach meinem Unfall ,und war aber 8 Wochen Zuhause bekam 900 Euro für (HWS)
mußte aber dafür unterschreiben das ich danach keinerlei Ansprüche mehr stelle. Normal wären es 750 Euro gewesen. Ich = 100 % Schuldlos mittlere HWS und leichte Schürfung auf der Stirn. 7 leichtverletzte Fahrgäste Mein Bus frontal voll im Eimer PKW vom Unfallgegner total schrott. Und ich bekam bloß 900 Euro,sone Sauerei. Mann muß schon halb tot sein um ein paar Kröten mehr zu bekommen. Gruß Molto
__________________
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#8 |
Registrierter Benutzer
|
100% nicht schuld ? gibts das überhaupt ? ist das nicht mehr oder weniger wenn man def. nichts anderes machen kann ? zb. stauende und von hinten kommt wer ?
war es auf dem weg zur oder von der arbeit ? ( BG ) meiner Meinung nach Anwalt nehmen def. ( bei mir gabs ne menge schmerzenzgeld ![]() GRUSS DER TITAN ;-) |
![]() |
![]() |
![]() |
#10 | |
Registrierter Benutzer
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Neuenburg am Rhein/ Lebanon oder Sarasota
Beiträge: 3.291
iTrader-Bewertung: (0)
![]() |
Zitat:
Ja, 26 mal! Aber alles mit Anwalt! Willi |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#11 |
Registrierter Benutzer
|
Geh zum Anwalt. Wenn du einen V-Unfall nicht selber schuldhaft verursacht hast, steht dir ein Anwalt zu und die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, genauso wie den Schaden an deinem Fahrzeug, den Anwalt zu bezahlen. Das wird dir der Rechtsverdreher, den du dann aufsuchst auch bestätigen und du hast dann keinerlei Arbeit und kriegst da Maximale raus!
Gruß Ken |
![]() |
![]() |
![]() |
#12 |
[NSH]Schlossgespenst
|
Also erstmal Danke an alle. Haben jetzt erstmal die rechtschutz aktiviert und die empfiehlt auch den gang zum anwalt. Na mal sehen was da das dann fürn hick-hack wird mit der anderen versicherung.
__________________
![]() ![]() Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
![]() |
![]() |