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Austragung aus dem Fahrzeugschein Pflicht?
Moin,
mein Schätzchen war mal wieder beim TÜV und der hat bemängelt, dass in meinem Fahrzeugschein noch ein Remus ESD eingetragen ist obwohl gar keiner mehr verbaut ist. Hab jetzt dafür einen "Hinweis zur Berichtigung der Angaben in der Zul.-Bescheinigung gemäß §13 Abs. 1 FZV (keine Änderungsmaßnahme gemäß §19 (3) StVZO)" bekommen. Auf dem Wisch steht keine Rechtsbelehrung und auch nicht, dass der Schein sofort korrigiert werden muss. Ist die Austragung Pflicht? Hab ehrlich gesagt keinen Bock den ganzen Tag aufm Amt rumzugammeln und denen dafür auch noch Geld in den Rachen zu werfen. Und vielleicht hab ich ja irgendwann auch mal wieder einen Remus drunter. Dann darf ich nochmal hin und das Teil wieder eintragen lassen. ![]()
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