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Alt 13.12.2004, 23:29   #1
Willy B. aus S.
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Willy B. aus S. wird schon bald berühmt werden
Verjährung von Verkehrsvergehen

mal angenommen ich bin im September etwas zu schnell gefahren und weiterhin angenommen, ich habe bis heute keinen Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder sowas bekommen: wann bin ich aus der Sache raus?
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Alt 13.12.2004, 23:31   #2
Daniel
Der goldene Splint
 
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Daniel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
mir hatte mal ein polizist gesagt (was nicht viel heißen mag) dass wenn man nach 3 monaten nach der "tat" nichts schriftliches bekommen hat die sache vom tisch is....bei kam der scheiß natürlich nach 11 wochen......dann war erstmal fahrradfahrn angesagt
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Alt 13.12.2004, 23:36   #3
Andreas-M
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Andreas-M wird schon bald berühmt werden
warscheinlich ist das foto nix oder nicht eindeutig geworden. Dann kommt da nix mehr. weil so lange her hättste doch schon gehabt. bekomme meistens immer 3 bis spätestens 5 wochen danach die verwarn und bußgeldbescheide.
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"

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Alt 13.12.2004, 23:47   #4
suprafan
Captain Slow
 
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suprafan wird schon bald berühmt werden
jup, 3 monate ist die verjährungsfrist.
das mit dem schlechten foto ist meiner mutter auch schon passiert, die hat dann aber ein merkwürdiges schreiben bekommen, dass sie bzw. ihr auto zu schnell war, die person auf dem foto aber offensichtlich nicht sie selbst sei - also nichts von wegen "nicht identifizierbar", sondern ganz sicher nicht sie. somit war die sache dann anscheinend hinfällig
natürlich war sie es, die am steuer war und hat auch gemerkt dass sie geblitzt wurde....
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Wer nichts weiß, muss alles glauben.
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Alt 13.12.2004, 23:49   #5
Andreas-M
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Andreas-M wird schon bald berühmt werden
Das beste ist ohne vorderes nummernschild rumzufahren, oder sich ne maske aufzusetzen oder sonnenbrille hut und vollbart ankleben. geht mir auch ziemlich aufn zeiger diese abzockerei.
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Alt 14.12.2004, 00:01   #6
suprarist
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Was auch noch fies ist, es gilt 3 Monate vom "Tattag" bis zur ERSTELLUNG des Schriftstücks auf dem Amt.
Hat mich letztes Jahr bös erwischt, dachte schon ich sei aus dem Schneider und 2 Wochen später kam das Schreiben, und das war eben auf 2 wochen und 3 tage vorher datiert, also 3 tage innerhalb der Frist.
Poststempel oder falscher Name/Adresse auf dem Kuvert(das war bei mir so) o.ä. zählt nicht, nur das Datum, das auf dem Schriftstück selber steht zählt.
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Alt 14.12.2004, 16:36   #7
caligula
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wie jetzt? bei euch wird von vorne geblitzt?

also bei uns in ösiland darf nur von hinten geblitzt werden damit man als fahrer nicht evtl vom blitz geblendet wird...da is dann auch nix mit erkennen auf dem foto... da muss nur die nummer erkannt werden und der fahrzeughalter bekommt nen brief und muss angeben wer da gefahren is und der bekommt dann die strafe...
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Alt 14.12.2004, 17:02   #8
Maverick_at
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Österreich ist anders

*lol* 3 Monate Verjähreungsfrist

Na das wäre super.

Mir haben die Herren von der Behörde nach 6 Monaten was geschickt !

Hätte zu dem Zeitpunkt im ort 100 gefahren sein aber zu dem zeitpunkt war ich nicht mal im schönen Österreich !!!
Also war meine Verwunderung relaiv groß

Naja hab dort angerufen und gesagt und naja sie sagten sie wollen es in briefform haben.

Also habe ich was geschrieben und

Naja dann war alles ok musste nichts mehr zahlen

Aber so sieht man das die Österreichischen Beamten sehr schnell arbeiten


Mfg Maverick

Also wie gesagt die Ösis sind Anders
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Alt 14.12.2004, 18:57   #9
Andreas-M
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Zitat:
Zitat von caligula
wie jetzt? bei euch wird von vorne geblitzt?

also bei uns in ösiland darf nur von hinten geblitzt werden ...der fahrzeughalter bekommt nen brief und muss angeben wer da gefahren is und der bekommt dann die strafe...
Schön wenns hier auch so wäre... Wenns foto nix ist, oder eindeutig nicht der besitzer gefahren ist, bekommt der besitzer ja auch nen brief. dann sagt der besitzer er kennt die person nicht und fertig. Auto verliehen, weiß aber garnicht mehr so genau an wen und wann... Das würden dann bei euch ja alle so machen...
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Alt 14.12.2004, 19:53   #10
caligula
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naja wenn das so einfach wär...wenn der fahrer dann bei uns nichts angibt, dann bekommt entweder er die strafe, auch wenn er nich selber gefahren is..bzw. das ganze kann dann auch vor gericht gehen wenn ich richtig informiert bin...

naja is alles nicht so einfach im ösiland
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Alt 14.12.2004, 19:59   #11
Willy B. aus S.
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Willy B. aus S. wird schon bald berühmt werden
na ja. Bei mir war das eher ziemlich ohne Blitz. Statt dessen mit Kelle, geilem Autobahn-Rennvideo und so weiter. Und deshalb auch von hinten (Ferkel). Ich werd dann wohl noch ein paar Wochen warten, bevor die Sektkorken knallen.
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Alt 14.12.2004, 20:02   #12
GMTurbo
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wenn das foto schlecht ist oder der fahrer nicht mit dem fahrzeughalter übereinstimmt und der fahrzeughalter nicht angeben will wer gefahren ist, wird ihm die führung eines fahrtenbuches aufgebrummt.

mfg
gmturbo
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sei auch du ein Lümmel im Verkehrsgetümmel

Motorinstandsetzung und Reparaturen bitte Anfragen per Mail !!!

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Alt 14.12.2004, 20:04   #13
Andreas-M
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@ willibaus: Oh je, na bei so "live-in-action" erwischt, dann kommt da immer was. Wenn vielleicht diesmal später...
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Alt 14.12.2004, 20:05   #14
Andreas-M
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Zitat:
Zitat von gmturbo
wenn das foto schlecht ist oder der fahrer nicht mit dem fahrzeughalter übereinstimmt und der fahrzeughalter nicht angeben will wer gefahren ist, wird ihm die führung eines fahrtenbuches aufgebrummt.

mfg
gmturbo
Jo, aber meistens nicht beim ersten mal. Und selbst wenn, lieber Fahrtenbuch, als monatelang lappen weg undn haufen kohle bezahlen.
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Alt 14.12.2004, 20:09   #15
Willy B. aus S.
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Willy B. aus S. wird schon bald berühmt werden
mehr als vier Wochen werden's bei mir nicht, wenn überhaupt. Notfalls fahre ich halt 4 Wochen mit der S-Bahn zur Arbeit. Ist auch nicht schlimm, mache ich ja sowieso immer. Viel schlimmer wärs, wenn sie mich beim zu-schnell-joggen erwischt hätten. 4 Wochen Trainingspause tun echt weh.
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