![]() |
![]() |
#1 |
Registrierter Benutzer
|
![]() Wie ist das eigentlich:
Ich fahre zu TÜV A und las mir eine Blitz eintragen soweit alles schön und gut, doch nach einem halben Jahr oder so läuft mein TÜV ab nun fahre ich aber nicht zu TÜV A sondern zu TÜV B, kann er mir die Blitz wieder austragen? MFG Roland |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Registrierter Benutzer
|
Nein! Es sei denn du hast TÜV A bestochen!Dann hat TÜV A ein Problem worauf du ein grösseres haben wirst!
![]()
__________________
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
[NSH]Schlossgespenst
|
wenn was offiziell "getüvt" ist, dann haben das die anderen tüv`s auch zu akzeptieren. es sei denn es ist so offensichtlich was faul, das der der das getüvt hat da mindestens 2 augen zugedrückt hat.
![]()
__________________
![]() ![]() Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
![]() |
![]() |