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#1 |
Registrierter Benutzer
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Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
MUSS das Abblendlicht asymetrisch sein oder MUSS es nicht?
Bei fahrzeugen der Stadt oder ähnlichen Fahrzeugen gehts ja auch ohne asymetrie. Ist das auch an nem PKW erlaubt? Und bitte kopiert nicht Wikipedia oder google. das das asymetrische Abblendlicht 1957 erfunden wurde weis ich mittlerweile auch, das es 15° hat auch und wofür es ist und bla bla blubb..., aber ob man es braucht oder nicht da steht davon nix drin, zumindest versteh ich das so. |
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#3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Bei den Abblendlichtern is es Vorschrift, dass diese über eine zulässige Hell-Dunkel-Grenze als Blendschutz verfügen.
Und die Vorschriften über die regelgerechte Einstellung der scheinwerfer gibt für den linken Scheinwerfer eine tiefere Stellung vor als für den rechten. Aus diesen beiden Vorschriften ergibt sich, dass die Asymmetrie vorgeschrieben ist, auch wenns nicht in diesem Wortlaut direkt drin steht. Und was Fahrzeuge der Stadt dürfen, dürfen wir noch lange nicht. Bestes Beispiel: Verbot des Verkaufs lösemittelhaltiger Lacke. Eine der wenigen Ausnahmen wofür die verkauft werden dürfen: Einsatzfahrzeuge etc. |
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#4 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Soweit ich weiß, muss das bei einem PKW asymetrisch sein und bestimmte Bereiche besser ausleuchten.
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#5 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
ich werd mal beim Tüv fragen was die meinen, hab vorhin ja schon mit Simon telefoniert.
Ich denk mal mein größtes Problem wird sein das ich Original ja die Asymetrie habe und nun Rückrüsten würde. Denke mal das wird meinem vorhaben das genick brechen. |
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#6 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Darf man mal fragen, was du überhaupt vor hast?
Weil mal ganz ehrlich gesagt: Mit symmetrischen Lichtern rumfahren ist allen anderen Autofahrern gegenüber so richtig scheiße. Ist nicht grade angenehm wenn bei Finsternis einer entgegen kommt, der Dir so richtig krass ins Gesicht blendet. Um das zu verhindern ist die Asymmetrie ja auch vorgeschrieben Ich hab auch deutsche Leuchten für den Linksverkehr bei meinem japan-Import Mr2 verbaut. Anders hätts auch keine Tüv-Abnahme gegeben |
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#7 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
was ich vorhab is doch egal, fakt ist:
wenn einer von england zum urlaub rüber kommt klebt er das asymetrische ab, dann hätte man genau das was ich einbauen will. da blendet nix, sonst dürften die ja hier auch nicht fahren. statt dem keil der da ab der mitte hochgeht geht der "Strich" halt einfach weiter. blenden würde da nix, nur der rechte fahrbahnrand würde nicht ausgeleuchtet werden. |
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#8 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Also damit ich das richtig verstehe: du möchtest den rechten Scheinwerfer so ändern/tauschen, dass du eine schlechtere Auseuchtung der Fahrbahn hast, um die Reichweite beider Scheinwerfer auf einer linie zu haben?
Dann greifen die Richtlinien für die regelkonforme Einstellung der Scheinwerfer. Und diese sehen eine weitere Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrandes vor, und eine kurze als Blendschutz für links. Die Einstellung wird auch bei der HU geprüft und wird bei Abweichung als Mangel angekreidet. zumeist nimmt der Tüv-Prüfer die richtige Einstellung schnell vor Ort vor( wenn er kein Arsch ist) zu den Folien bei reisenden Engländern: Das ist eine Not-/Behelfslösung und gilt auch nur für Reisende oder PKW-Überführungen auf eigener Achse. Damit diese niemanden blenden solange sie da sind. Für die kurze Dauer ist es nicht zumutbar, dass die ihre Leuchten umbauen. Wenn das Fahrzeug aber in Deutschland zugelassen werden soll muss es den deutschen Gesetzen entsprechen und die Scheinwerfer getauscht werden. |
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#9 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
nope, flasch verstanden.
ich will statt der asymetrischen scheinwerfer symetrische einbauen. also keine mit nem keil nach rechts sondern einfach ein strich. geht aber jetzt nicht um die supra, ganz allgemein, gibt ja noch andere gefährte mit Licht die auf der straße bewegt werden dürfen. Einziger Nachteil: Rechter fahrbahnrand bleibt unbeleuchtet. Wenn die dann das einstellgerät hinhalten geht halt kein Keil hoch, sondern einfach ne gerade linie weiter. Blendet also nix. Der einzige der davon nen Nachteil hat bin ich, weil ich eben weniger sehe und das könnte mir zum verhängnis werden eben weil die dann sagen das das ein sicherheitsrisiko ist. Darfst ja auch keine airbags rausbauen. Aber wie gesagt, da soll der Tüv mal gucken was er dazu meint weil die engländer dürfen es ja auch bzw. müssen bei uns so fahren, da könnte er aber wieder damit kommen das die ja nicht ewig hier sind. Soll aber der Tüv entscheiden. Stell dir das vor wie nebelscheinwerfer. Die haben auch symetrisches licht. Mal als Info: Beim tüv werden beide scheinwerfer gleich hoch gestellt, der bemängelt das sogar wenn das linke tiefer steht. Zudem hat der Linke wie auch der rechte diese asymetrie und bei beiden fängt sie ab ca der mitte der leuchtkegels an. UND: Xenon hat auch die asymetrie, aber weniger stark ausgeprägt. Auf dem einstellgerät ist das Winkel nur ca 1cm lang, dann wirds wieder gerade. denke aber da hängt mit der Kelvinstärke zusammen da es dann einfach zu arg blenden würde wenn man den Keil einfach auslaufen lassen würde. |
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#10 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Doch , dann hab ichs schon richtig verstanden.
Das Blenden, das ich imletzten post genannt habe bezog sich bloss auf Engländer in Deutschland. Ich hab jetzt aber mal bissl gesucht und nen Beschluss des europäischen parlaments gefunden, in dem symmetrisches Abblendlicht erlaubt wurde. Jedoch hab ich nichts gefunden, inwiefern das schon in die deutsche StVZO übernommen wurde oder auch nicht. Und falls es umgesetzt wurde, obs nur für geprüfte Neuwagen oder auch für nachgerüstete gilt. Wirst also um die Tüv-Auskunft nicht herum kommen. Es würd mich aber trotzdem interessieren, warum du auf die bessere Ausleuchtung des fahrbahnrandes verzichten willst. ![]() |
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#11 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
wenn's dich so brennend interessiert schreib mir ne PN, muss ja nicht wie ganze supra welt erfahren was da in den odenwälder kellern geplant wird
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#12 | |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Das Abkleben des Lichtkeils bei Engländern im Rechtsverkehr stellt lediglich eine Kompromisslösung dar.
Umrüsten wegen ein paar Tagen oder weniger Wochen ist definitiv für den Fahrzeughalter unzumutbar... oder was würdest Du sagen, wenn Du dein KFZ nur wegen 2 Wochen England-Urlaub umrüsten müsstest? Andererseits würde der Lichtkeil auf der "falschen" Seite den Gegenverkehr blenden und ist somit für diesen unzumutbar... Also was bleibt dann übrig? Klar: die zumutbaren, geschätzten 5€ in Selbstklebefolie zu investieren und den Lichtkeil komplett "Eliminieren". Wir haben zu meinen Lehrzeiten genügend Toyotas von G.I.'s die nach ihrer Dienstzeit in D geblieben sind umgerüstet, und bei allen(!) mußten wir die linearen US- Scheinwerfer gegen die Version aus den in D verkauften Modellen austauschen. Krasseres Beispiel: In den USA gabs ende der 80er 'nen Corolla mit Schlafaugen (AE86), den es ja so in Deutschland nie offiziell gab... Kommentar vom TÜV-Prüfer: "Lasst euch was einfallen, so nehm ich das Auto nicht ab!" Endergebnis: mit MR2 (SW10)- Scheinwerfern geht's... ob da an Scheinwerfer oder Gehäuse was geändert wurde, kann ich nicht sagen, weil an ausgerechnet dem Tag, wo die eingebaut werden sollten begann mein Lehrgang auf der Innung, und als dieser vorbei war, war auch das Thema so weit im Hintergrund, daß ich mich nicht weiter drum gekümmert hab...
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Zitat:
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#13 |
Supra Modulator
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
gerade hell-dunkel-Kante ohne 15% Keil geht - vielleicht - so lange gut, bis Du bei Nacht eine am Straßenrand gehende Oma umnietest. Dann kommt ein vom Gericht bestellter Gutachter und sagt "mit 15% im Hauptwaschgang äh Hauptscheinwerfer wär das nicht passiert". Und dann bist Du womöglich vorbestraft wegen fahrlässiger Tötung. Und der Führerschein ist natürlich erst mal weg. Muss man das riskieren?
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#14 | |
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
so, hab mal was rausgefunden. wenn dewr tüv mir das dann noch bestätigt dann bin ich glücklich
![]() symmetrisches Abblendlicht ist erlaubt, sofern es sich nicht um SealedBeam handelt, eine Abschlusscheibe aus Glas oder Kunststoff vorhanden UND die Glühbirnen auswechselbar sind. Hab nach langem Suchen jetzt auch mal in anderen Foren Posts über deren Scheinwerfer gefunden und beim Mazda 3 MPS mit Xenon festgestellt das der das selbe drin hat. Ich verlinke jetzt einfach mal ins Mazda forum, da ich nicht denke das ich einfach sein Bild klauen darf, denke so isses besser, falls doch nicht soll ein Mod das bitte rausnehmen. Symmetrisches Abblendlicht Mal sehn was der Tüv heut abend spricht, Laut EU ist es also erlaubt, steht nur nicht in der StVZO. lg Patrick ![]() ![]() ![]() edit: hier mal die ECE Bestimmung Zitat:
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#15 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
war heute beim tüv und.....
.... ist erlaubt ![]() Thread kann geclosed werden ![]() Um was haben wir gewettet Simon, habs leider vergessen? ![]() |
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