Zitat:
Zitat von suprafan
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Hast du dazu mal eine seriöse Quelle? Hab auf die Schnelle nix gefunden.
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Hat RHD/Speedmaster auf Facebook geteilt, stand in einem Verkehrsblatt.
https://www.facebook.com/rhdspeedmas...98595170280515
Zitat:
Im neunem Verkehrsblatt VkBI.2021 Amtlicher Teil auf Seite 4. unter Punkt 1.3 Absatz 4 steht.
Eine nachträglicher Anbau von Austauschschalldämpfern ohne EU-,EG-,EWG-,oder UNECE-Genehmigung an nach europäischen Recht typgenehmigte Fahrzeuge oder nach §13 EG-FGV oder §21 StVZO einzelgenehmigte Fahrzeuge der Klasse M1/N1, die aus ursprünglich nach der o.g. Rahmenverordnung bzw. Richlinien typgenehmigten Fahrzeugen hervorgegangen sind, ist nicht mehr zulässig.
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Zitat:
Was bedeutet das für euch !
Wenn ihr z.b einen deutschen Nissan 350Z fahrt, darf der TÜV nur noch Auspuffanlage mit E-Zeichen eintragen.
Tomei, Invidia N1 ,Japspeed Auspuffanlagen gehen dann nur noch bei japanischen Nissan (350Z)Fairlady einzutragen. Die EG-Fahrzeuge die bereits ihre Auspuffanlage eingetragen haben , genießen natürlich Bestandschutz und können bedenkenlos weiter fahren. Falls ihr dennoch fragen habt sendet uns eine Email.
Euer RHD//Speedmaster Team
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Ich neige dazu auf deren Einschätzung zu vertrauen, da die ja unter anderem mit dieser Art Abnahmen ihr Geld verdienen. Und wenn selbst die sagen, geht nicht mehr, hast du vermutlich bei deinem lokalen TÜV erst Recht schlechte Karten.