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Alt 23.06.2005, 14:41   #5
Flatti
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Flatti befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Anderst sieht es z.B. bei Autos mit Saisonkennzeichen aus: Ist dort die TÜV-Fälligkeit im Zeitraum der Stillegung (Z.B. Dezember), dann muß man direkt im ersten Monat, in dem das Fahrzeug wieder geführt werden darf zum TÜV - und dieser datiert die neue Fälligkeit auch entsprechend zurück (Dezember etc)
Nein, der datiert dich auf den ersten Monat der Zulassung, steht sogar in den Vorschriften.
Zumindest, wenn du einen netten Prüfer hast wird das auch umgesetzt.
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