Zitat:
Anderst sieht es z.B. bei Autos mit Saisonkennzeichen aus: Ist dort die TÜV-Fälligkeit im Zeitraum der Stillegung (Z.B. Dezember), dann muß man direkt im ersten Monat, in dem das Fahrzeug wieder geführt werden darf zum TÜV - und dieser datiert die neue Fälligkeit auch entsprechend zurück (Dezember etc)
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Nein, der datiert dich auf den ersten Monat der Zulassung, steht sogar in den Vorschriften.
Zumindest, wenn du einen netten Prüfer hast wird das auch umgesetzt.