Wäre das rein rechtlich gesehen nicht ein mündlicher Kaufvertrag und somit voll rechtsgültig (nur wenn kein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt)?!
Ich hoffe du hast jemand der die Abmachung mit dem Zahlen der 400€ nachträglich bezeugen kann.
Rein rechtlich gesehen wechselt die Ware ja erst nach voller Bezahlung den Besitzer, d.h. noch gehört das Fahrzeug dir!
Polizei kannste fast vergessen hatte ich auch schon Scherereien mit. Ist eine Zivilklage damit haben die nichts zu tun. Hol dir Rechtsbeistand, setzte ihm eine Mahnfrist und dann kannst du klagen.
Könntest das Fahrzeug höchstes als gestohlen melden, aber das ist etwas dreist
Schau mal was du daraus machen kannst.
Grüsse,
Oliver