Zitat:
Zitat von Willy B. aus S.
Ich gehe dann immer ins Schreibwarengeschäft, kaufe mir ein Formular für einen Mahnbescheid, fülle ihn aus und bringe ihn zum zuständigen Amtsgericht meines Wohnorts. Die Gerichtsgebühren (die Du vorstrecken musst, ab 23€) schlägt der vom Gericht beauftragte Gerichtsvollzieher gleich auf die zu pfändende Summe drauf (wenn Du das Kreuzchen im Formular entsprechend setzt).
Darauf hat bislang Jeder reagiert. Wenn die (Rück-)Forderung legal und korrekt nachweisbar ist wird der Schuldner sich gut überlegen, ob er die Forderung bestreitet und sich damit auch noch die Gebühren eines Rechtsstreits auflastet.
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Wie war das? Du bist Ingenieur oder, ich erkenne da Gewissen parallelen in korrekter Abfolge von Prozessen