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Alt 27.01.2021, 21:50   #7
Benni117
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Zitat:
Zitat von pmscali Beitrag anzeigen
du brauchst dir da eigentlich keinen großen Kopf machen,

diese Eintragung ist so wie sie ist sowieso nichtig.

spätestes wenn er das Teilegutachten sieht ist die Sache vorbei.
falls er es irgendwie eintragen sollte in verb. mit H-Kennzeichen fällt es dann beim nä. Tüv auf oder bei einen Unfall.

weis auch nicht was das bringen sollte, H-Zulassung ist eig. müll, gerade wenn du damit fahren willst und was umbauen willst ist das alles hinderlich da ist ne Youngtimerzulassung besser.
Warum sollte es vorbei sein wenn er das Teilegutachten sieht? Er hat mir vorgeschlagen das ich das organisiere, weil er sich dann bei der Einzelabnahme den ganzen Stuss mit Federrate und Testfahrt etc. sparen kann... für ihn um einiges leichter, für mich um einiges billiger!

Was die nichtigkeit angeht stimmt nicht so direkt. Ja vermutlich wäre es in Verbindung mit der H-zul nicht i.O, aber das schlimmste was mir da passieren kann ist das mir das H aberkannt wird. Da aber derjenige der mir mein Oldtimergutachten gemacht hat, eben dieser Prüfer ist, mach ich mir da mal keine Sorgen. Rein technisch wäre die Eintragung zulässig da ja das D2 und das K-Sport(wie dem Gutachten zu entnehmen ist) baugleich sind und lediglich mit anderer Farbe verkauft werden! Und was den Sinn des H-Kennzeichens angeht:

Hier eine kleine Rechnung:

ohne H: 3000cm³+EZ vor 2008+ Abgasschlüssel 00= solide 760€ im Jahr nur fürs rumstehen

mit H: 191€

ich spare mir damit also 569€ in Steuern + günstigerer Versicherungstarif weil Oldtimer. Mag beim Facelift mit Kat und AGR nicht so extrem ausfallen aber bei meinem alten Stinker eben schon.
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