AW: Spiegellack und elektr. Fahrwerk
- Tein ist auch "nur" in der Härte elektrisch verstellbar.
- StVZO: §50 (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
- Über die Bodenfreiheit habe ich auf die Schnelle nix gefunden, meine aber, daß schadlos ein Hindernis von 1m Breite und 7 oder 8 cm Höhe überfahren werden können muß.
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