Moin,
hab da grad was gefunden zum Thema Abrollumfang. Weiß aber nicht ob´s 100% stimmt. Steht bei Schmidt (
www.felge.de) auf der WebSite.
"Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen."
Damit dürften wir ja noch ein bißchen Glück haben. Mir waren auch nur die 4% bekannt. Aber übrigens:
"Der Abrollumfang eines Reifens ist dann wichtig wenn die Felgenbreiten auf Vorder- und Hinterachse unterschiedlich breit sind, so daß unterschiedliche Reifendimensionen verwendet werden müssen und das Fahrzeug mit ABS oder ASR ausgerüstet ist. Der Abrollumfang darf dann zwischen Vorder- und Hinterrädern max +/- 1,5% betragen, da sonst eine einwandfreie Funktion des ABS und ASR nicht mehr gewährleistet ist."
Gruß
John