Zitat:
Zitat von frank
Für ein Halsleiden zahlt keine Vers.
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Schön Formuliert!
Die Betriebshaftpflicht;wenn Er eine hat? Übernimmt auch sogenannte Bearbeitungsschäden!
Hier kann aber davon nicht die Rede sein!
Vorsatz ist immer Ausgeschlossen!!
? Wenn`s den ganz Dumm für Ihn läuft und es mehrer solcher" Fälle " gibt,könnte da sogar Knast auf Ihn zukommen?
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"Nur wer seinen eigenen Weg geht,
kann von niemanden überholt werden."