AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
Zitat:
Zitat von Stefan Payne
Nein, ist es eben nicht!!
Denn die RSV zahlt nicht bei vorsätzlichen Straftaten!
Die zahlt AFAIK nur bei zivilrechtlichen Klagen und auch dann nicht unbedingt (nur dann wenn die Chancen recht gut stehen bzw man im Recht ist).
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Sorry,
wer Lesen kann ist im Vorteil!!
Der GESCHÄDIGTE hier hat ja nix mit VORSATZ gemacht,sondern der Vogel der in AUSGENOMMEN hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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"Nur wer seinen eigenen Weg geht,
kann von niemanden überholt werden."
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