Zitat:
Zitat von Spargelstecher
Zum eintragen brauchst du bei Fahrwerk und bremse ein TeileGUTACHTEN. Mit diesem ganzen windigen Datenblatt-Schwachsinn ist eine Eintragung von dem
Kram seit dem 1.4. 2017 schlicht und einfach nicht mehr erlaubt....
|
Achso wurde das bei euch in DE verschärft?
Ich kann nur das sagen was der Support mir von Feinys geschrieben hat,
da sie anfangs glaubten ich komme aus DE.
Hier das Zitat von deren Support:
"eintragung ist AUF JEDEN FALL kein Problem! machen wir hier jede Woche mehrfach auch für die wenigen Fahrzeuge für die es noch kein TGA gibt. Muss man aber nicht bei uns machen.. das kann man an jeder Prüfstelle machen an der man abnahmen nach
19.2 machen darf.
Heisst DEKRA in den neuen Bundesländern und TÜV in den alten..."
Bei uns in Ö läuft das über eine Einzelgenehmigung, bzw. muss generell ein Gesamtgutachten von einem Ziviltechniker angefertigt werden,
wo Felgen & Fahrwerk zusammen ein Gutachten bilden.
MfG