AW: Abgasanlage eintragen lassen
Also wenn du eine durchgehende Abgasanlage ab Turbo mit vergrößertem Durchmesser verbaut hast gelten für die Eintragung die neuen gesetzlichen Richtlinien für Leistungssteigerung und Geräuschpegelgrenzwerte die seit 2013 schon 2 mal geändert wurden. Seitdem bekommt man die Abgasanlagen nicht mehr in jedem Bundesland so einfach eingetragen. Zudem wird eine Geräuschpegelmessfahrt gemacht die man nur ab 10+Celsius Grad machen kann und ab einer Leistungssteigerung von mehr als 21% über der originalen muss ein Dynotest durchgeführt werden. Mehr Informationen bekommst du bei RHD-Speedmaster. Glg Patrick
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