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Zitat von Amtrack
Schuldfeststellung obliegt bei sowas natürlich dem Gericht, logo.
Ein Richter wird aber sicher nicht abgeneigt sein, ein evtl. vorhandenes Video zu sichten...er kann es ja in der Urteilsfindung außer betracht lassen
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Das Problem ist mehr der gegnerische Anwalt, der den Antrag stellen wird, es nicht zuzulassen. Wenn der Richter ein Berufsrichter ist, (und das sind sie ab OLG), dann werden sie nach Sachlage, nicht nach Menschlichkeit urteilen. Wir kennen ja nun unsere Beamten.
Wenn es der Richter am LG in vorheriger Instanz dennoch macht, bist du ganz schnell in der Revision wegen Formfehler und BUMM, aus der Traum.