So weit ich weiß, ist das folgendermaßen:
Verbaut man eine neue Abgasanlage ohne Gutachten, dann geht der TÜV davon aus, dass sich die Abgaswerte ändern.
Da keine Vergleichswerte vorliegen, müssen diese ermittelt werden.
Dazu werden unter allen möglichen Bedingungen (Stadtfahrt, Autobahnfahrt, ...) die Abgaswerte ermittelt.
Eine AU hingegen dient nur der Kontrolle von vorgegebenen Werten.
Da die für eine neue Anlage ohne Gutachten nicht vorliegen, müssen diese Vorgabewerte ermittelt werden.
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Tormentor
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