AW: Lords 2JZ-GTE
Ne Du musst die Grundsatzregel beachten:
Einfach ist es bei einer Leistungssteigerung bis 20%, das bedeutet bei der MK-3 das Du den 2JZ auf 280PS "drosseln" musst. Du musst dann bei der Prüfung 3 Sachen machen:
-Leistungsmessung (Ausdruck vorlegen mit der Leistung) in dem Fall bis max.280 PS
-Lärmvorbeifahrtsmessung
-Abgasprüfung
DAS sind die Fakten, glaube mir ich werde bezahlt für das ich solche Prüfungen im Geschäft mache....
Wenn Du jedoch über 20% Leistungssteigerung gehst, dann musst Du vom DTC ein Gutachten erstellen lassen, das Bremsen, Fahrwerk, usw. zu der gewünschten Lesistung passt, dann wirds kompliziert und RICHTIG teuer......
Asnonsten wie oben beschrieben, glaub mir....
Breth
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