Zitat:
Zitat von Andreas-M
sofern die umgebaute nicht eingetragene sache unmittelbar (mit)-verantwortlich für den unfallhergang ist... Den guachter möchte ich sehen, der nachweisen kann das der unfall mit nem 7Mgte unter der haube nicht passiert wäre, mit dem 2JZ schon. Es sei denn der unfall ist bei 300 kmh passiert, mit der die supra mit dem (serien)-7mgte garnicht hingekommen wäre.
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Ist die Beweislast in so einem Fall nicht umgekehrt? D.h. du musst denen beweisen, dass der Unfall mit dem Original-Teil ebenso und mit denselben Auswirkungen passiert wäre? Kann aber auch sein, dass ich da irgendwas verwechsle. Evtl. ist das in D und CH auch noch unterschiedlich geregelt...