Moin zusammen.....
@diabelo!
So dumm ist die Frage nicht!!!
So wie ich TurboTom verstanden habe gibt es wohl doch einen
schriftlichen Vertrag.
Falls ich da was missverstanden habe, korrigiere mich,TurboTom.
@Easymoney
ZITAT:Hab ich doch schon vorher
Das weiss ich doch, lieber SupraFreund ....aber
Au Contraire!
"besondere Umstände vorliegen" ist ein deeehhhnnbarer Begriff
der von jedem Gericht anders aufgefasst wird.
Wäre aber nett von dir wenn du noch was zu §634Abs2 sagen würdest.
Läßt sich nämlich auch wie Gummi ziehen....
Ansonsten,Easymoney
Danke für deine Antwort
Lieben Gruß
Meik