Zitat:
Zitat von Meik54
Hm...da sollte EASYMONEY mal was zu sagen.
Irgendwie ist da was nich richtig.
Ich muss dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
Bis hier ist das richtig.
FRAGE:
Inwiefern muss ich dem Händler/Monteur Möglichkeit zur Nachbesserung
geben für Arbeiten die ja ( nachweislich ) garnicht ausgeführt wurden??
Was ja nicht gemacht wurde kann ich ja nicht reklamieren.
Also müßte TurboTom ja erstmal darauf bestehen das vertraglich zugesicherte Arbeiten auch ausgeführt werden.
Selbst wenn ich mir jetzt mit meiner Aussage Feinde mach:
SUPRAFLY: Hättest du mich sooo abgezockt, ich hätte dir eine gelangt
das dir 2 Wochen die Rübe wackelt.
Schämst du dich nicht, jemanden der auf seine Motorrevision sparen muss,
so vom Leder zu ziehen???
Ich weiss das du hier und im BMW-Forum mit liest
Denk mal drüber nach....
Sorry,( TurboTom und die anderen ) aber das musste raus....
Gruß
Meik
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Hab ich doch schon vorher
Zitat:
Zitat von UweT
nur in einem Punkt ist eines ziemlich sicher ie Firma,die du beauftragt hast,hat ein Recht bis zu zweimal nachbessern zu dürfen...das ist leider so...auch wenn du das Vertrauen in der Arbeit des Betriebes verloren hast,mußt du der Fa. die Möglichkeit geben...
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Zitat:
Zitat von jailbird25
Jo Uwe...wie immer haste da auch wieder richtig getroffen.....
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Au Contraire!
Dem ist nicht so. Das BGB sieht nach § 323 I , II S.3 eine Härtefallklausel für solche Sachverhalte vor, ob es nun eine Firma ist oder nicht. Demnach kann der Gläubiger vom Vertrag wirksam zurücktreten, wenn ...... "
besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beidseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen".
Das ist das Schuldrecht allgemein. Des weiteren gibt es noch ein paar weitere Normen im Schuldrecht, Kauf- und Werksvertragsrecht, die einen sofortigen Rücktritt ebenfalls rechtfertigen und die Nachbesserung ausschließen.