AW: Eintragungsproblem mit der MKIV Felge auf MKIII
Manchmal braucht man etwas Vitamin B.
Aber da ich jeder Woche 1 - 2 Mal beim Tüv bin, hat sich da ein gewisses Vertrautes miteinander geschaffen.
Wenn das alles sauber verarbeitet angebracht und ein Festigkeitsnachweis, bzw es sich um eine Original Toyo Felgen handelt wird das auch ganz legal eingetragen.
Es ist immer vom Prüfer abhängig! Auch im Bereich des Ermessens des Prüfers.
Wenn der kein Bock, oder Du mit dem schlecht kennst, kann man schon mal Pech haben.
Aber generell ist alles vertretbare machbar!
Wo mein Prüfer etwas pingelig ist, ist mit dem Abrollumfang, das nimmt er sehr genau! Wenn der nicht stimmt, muss ich auch eine Tachoangleichung machen lassen bzw einen nachweis erbringen das dass so eintragungtechnisch passt.
LG Wolle
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