Seit 2002 verlangt der TÜV vom Felgenhersteller neben dem Festigkeitsgutachten auch ein TÜV-Gutachten für jedes einzelne Rad.
Also braucht man mind. ein Teilegutachten, welches genau festlegt, welche Felge in welcher Dimension und Reifengröße auf einem Fahrzeug
gefahren werden kann.
Soweit die Theorie ...
Also wenn du deine Felgen nur mit Festigkeitsgutachten eingetragen bekommst kannste mir ja mal bescheid geben ...
