§ 23 Abs. 1 StVO:
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
und das beeinträchtigen des Gehörs schaffst du schon mit der normalen Lima + Batterie locker ...
also kannst du schon mit dem normalen "Strom" in Konflikt mit dem Gesetz kommen - Versicherungsschutz dahin bla bla bla, der ganze Rattenschwanz ...
wenn du mehr als dein Gehör beeinträchtigen willst - könnte man das dann nicht schon als vorsätzlich auslegen ?
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