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Alt 18.04.2004, 15:57   #4
Andreas-M
[NSH]Schlossgespenst
 
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Andreas-M wird schon bald berühmt werden
Natürlich kann man sich den geschätzen reparaturpreis des gutachtens auszahlen lassen, statt das die versicherung den tatsächlichen reparaturpreis an die werkstatt bezahlt. Ist rechtens und ganz gängig. Hab ich auch schon so gemacht.
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"

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