Hab die Tage mit einer Versicherung telefoniert: Hab gesagt, das ich den Wagen privat reparieren lassen möchte, Abrechnung mit der Versicherung geht dann auf Basis eines Kostenvoranschlags (von einer Toyo-Werkstatt). Nicht ausgezahlt werden 'Verbringungskosten' aus dem KVA (war nich so viel bei mir, kann ich drauf verzichten). Mehrwertsteuer wird nicht ausgezahlt, es sei denn, man kann Rechnungen über Ersatzteile incl. MWSt. vorlegen, der Anteil wird denne mit ausgezahlt.
Ich würde mir das aber vorher noch schriftlich bestätigen lassen, vor allem das für die Abrechnung ein KVA reicht, nicht das die dann ein Gutachten sehen wollen.
greetz Rajko
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