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trotz des ganzen Gelabers von dem Prüfer steht folgendes in meinem Brief/Schein:
...*M.K+N Luftfilter 57I*...
also nix von einer bestimmten Nummer, und nichts davon, dass kein anderer Auspuff verwendet werden darf.
Und genau so sollte es sein!
Das selbe Spielchen muß nun mit der (noch nicht vorhanden) Auspuffanlage erfolgen. ABE und Eintragung in den Papieren.
Wie stehts um die Tanabe?
Welche (tschuldigung die Frage)?
Woher?
Costa quanta?
Abnahmebescheinigung?
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