Zitat:
Zitat von Rohal
aber sicher ist der tüv haftbar 1. wenn sie etwas eintragen was nicht EINTRAGBAR ist, passiert ja hin und wiedert auch ohne E oder ABE.
ODEr
wenn du mit neuer tüvplakette vom TÜVhof fährst und dann bremsversagen usw hast und nen unfll hast, haftet der tüv, aber frag mich jetzt nicht nach der zeitspanne.
supra. ich meinte auch eher evtl reperaturen und wartungen wie inspektionen usw hab ich bei dem null ahnung, beim 3er zumindest ein bisserl und das was ich bei euch mitbekommen habe
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blablablablalala
@all
Jungs, lasst es sein. Das ist nur wieder einer der Quartals-Psycho-Spammer.