Re: Re: Lasst ihm Zeit
[quote]Original geschrieben von Black Devil
[b]wenn sich einer von "Freunden" zu einer Sammelbestellung anbietet bewegt sich das Vertragsrechtlich in einer Grauzone - wenn ich bei Supra-Sport oder D&W im Onlineshop was bestelle, oder ob ich in einem Forum, daß sich selbst eine "Gemeinschaft" nennt, was bestelle ist nicht ganz dasselbe.
Irrtum :
Kausal gesagt : Vertrag ist Vertrag. Es ist dabei unerheblich ob dieser Vertrag Privatrechtlich oder geschäftlich entstanden ist. Sar hat sich gegenüber ca. 20 Leuten verpflichtet 20 Domstreben zu liefern für einen Preis von je 65 € . Da er bereits seit langer Zeit Das Geld von den Gläubigern hat und keine Ware liefert bzw. die Weiterleitung des Geldes an den Zulieferer nicht beannt gibt, ist nun jeder berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und dass Geld nebst Zinsen zurück zu fordern.
Viel schwerwiegender für Sar dürfte sein, das er wegen Betruges gem. §263 bzw. versuchten Betruges angeklgt werden kann, wenn er nicht schnell was unternimmt. Denn wenn erst mal die Mahnbescheide und Vollstreckungs- und Überweisungstitel beim Gericht eintruden, wird der Richter sehr wahrscheinlich die Saatsanwaltschaft einschalten, um entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Sollte sich dann bei den Ermittlungen noch herausstellen das er mit Gewinn Geschäfte getätigt hat ( ich erinnere hier an die Alutachoblenden mit doppelten Versandkosten ) muß er damit rechnen wegen illegalen Handelns von Einfuhrwaren , vor den Kadi zu kommen , da er ja keinen Gewerbeschein hat.
Mit anderen Worten : Sar bewegt sich auf sehr dünnem Eis, das schon am brechen ist und ich kann ihm nur empfehlen sich schnellst du melden bei den Leuten.
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