Zitat:
Original geschrieben von Skywalker
...
@ Black Devil : Es handelt sich bei dem Geschäft um einen rechtskräftigen Vertrag, der hier im Forum auch noch schriftlich abgewickelt wurde ...
|
wenn sich einer von "Freunden" zu einer Sammelbestellung anbietet bewegt sich das Vertragsrechtlich in einer Grauzone - wenn ich bei Supra-Sport oder D&W im Onlineshop was bestelle, oder ob ich in einem Forum, daß sich selbst eine "Gemeinschaft" nennt, was bestelle ist nicht ganz dasselbe.
und gerader WEIL wir hier eine Gemeinschaft sind, und er scheinbar seinen kompletten Supra-Bestand verkauft sollte doch von einem Mahnbescheid abgesehen werden, oder?