Zitat:
Original geschrieben von Buchtelino
Also,
wenn die TÜV Menschen merken, daß das KAT-Innenleben getauscht wurde, können die sich sogar quer stellen. In der Regel geht das aber in Ordnung, wenn die AU gerade bestanden wurde. Kann gut gehen nur beim Unfall sagt die Versicherung eventuell "Betriebserlaubnis erloschen - keine Kohle fürs Unfallopfer".
Wenn der ganze Kat getauscht wurde und kein EG-Prüfzeichen drunter ist und die ABE nicht ausdrücklich für das Fahrzeug bestimmt ist gibts Probleme. Dann erlischt die Betriebserlaubnis weil Geräusch und Abgasverhalten geändert wurden.
150 € für Geräuschmessung(2-3 Stunden, wetterabhängig)
690 € für Abgastest (2 Tage in Halle)
plus MwSt.
und dann kann man es eintragen und mit dem Gutachten Geldverdienen.....
Entweder man macht dann eine Sammelaktion draus oder jeder läßt sich eine Anlage von Tuner bauen die der auch abnehmen läßt.....
Alles schrott ! ******** for TÜV - ehrlich wahr !
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Und was ist wenn ich den Kat auser Fuji nehme? der ist doch abgenommen

hat aber garkeine kennzeichnung