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Alt 29.04.2003, 05:31   #9
Goorooj
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Goorooj befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
nein, versicherung zahlt nicht wenn das targadach runter ist.

zum cabrio:

Die Versicherer stellen sich auf den Standpunkt, daß diejenigen Eigner, die ihr Fahrzeug quasi unverschlossen abstellen, grob fahrlässig handeln. Von etlichen Gerichten wie den Oberlandesgerichten Bonn und Stuttgart, wurde diese Meinung bereits höchstrichterlich bestätigt: Wer also sein Cabrio offen unbeaufsichtigt abstellt, hat im Ernstfall das Nachsehen.

einige versicherungen allerdings bestätigen, dass ein Cabrio als offenes Fahrzeug versichert ist und daher "alle Diebstahlschäden am und im Fahrzeug versichert sind" (keine Zusatzvereinbarung!).

bei einem cabrio zahlen einige versicherungen also vielleicht noch, je nach vertrag, aber:
bei einem cabrio ist die versicherung auch teurer, aus genau diesem grund... nicht nur, weil jemand das verdeck aufschneiden könnte... da steht auch "offen" im brief.

die supra ist als "geschlossen" eingetragen. schau mal in den brief.

wenn du da das dach offen lässt, wars das in jedem fall...
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Gott sprach: Es ist nicht gut, dass der Mann alleine sei; ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihm sei. Und er nahm den Mann und schenkte ihm eine Supra. ( Moses 1.2, 2.15 - 2.25)
Und der Herr sprach: du sollst das Pedal zum Metal führen. ( TÜV 130,250)

werkstatthandbücher als PDF, 3 Teile:

http://www.angelfire.com/space/goorooj - http://www.angelfire.com/space/suprahandbuch - http://www.angelfire.com/space/ma70handbuch

Geändert von Goorooj (29.04.2003 um 05:37 Uhr).
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