Ja,
dafür musst du aber offiziell mehr als 6 Monate im Jahr im entsprechenden Land wohnen (evtl. sogar Nachweise dafür erbringen

) und einen dortigen Erstwohnsitz nachweisen.
Dein deutscher Wohnsitz ist dann der Zweitwohnsitz.
Und da England demnächst nicht mehr EU Mitglied ist, kommen da noch diverse andere "kleine" Probleme hinzu...