Zitat:
Zitat von patrickp1979
Ich habe nochmal nachgeforscht und es gilt generell folgendes gesetzlich erlaubtes, alles was vor dem ersten Baujahr eines Modell existierte darf zeitgenössisch verbaut werden mindestens 10 Jahre und alles was nachdem letzten Baujahr des gleichen Modell eingebaut werden möchte darf nicht älter als 10 Jahre existiert haben. Das ist die Grundregel, wenn euch etwas anderes erzählt werden sollte, dann sollte derjenige nochmal seinen Ingenieur von vorne machen ;-)
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Versteh ich das richtig?
Man kann dann Teile die bis 2002 Produziert wurden, verbauen?
Gruß Max