Zitat:
Zitat von Silent Deatz
Also wenn ihr in Luxemburg die gleichen Bestimmungen habt wie wir, dann nicht. B ist glaub nur bis max 750 kg Anhängelast.
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Da ich vor 2 oder 3 Jahren erst den BE gemacht habe: so ist das nicht 100% korrekt.
Leider ist der Gesetzestext da alles andere, als verständlich formuliert weswegen du mit den 750kg grundsätzlich nicht verkehrt liegst.
Das ist das, was auch maximal ungebremst bewegt werden darf.
Dürfen aber nur Zugfahrzeuge ab Größe A6 der E Klasse aufwärts.
Mit B darf man auch Anhänger fahren, die schwerer als 750kg, sofern das
zulässige Gesamtgewicht vom Auto UND Anhänger
zusammen nicht über 3500kg liegt.
Das sind nur ganz wenige Fälle, in denen das überhaupt möglich ist.
Jedes "normale" Auto hat ein zgG von 2to oder mehr und ein, in diesem Fall hier, notwendiger Autotrailer bräuchte auch mindestens mal 2to zgG.
Somit wären wir also bei 4 to und es wäre nicht erlaubt, egal ob da Ladung draufsteht oder nicht.
Bei BE darf man alle Kombinationen fahren, die von den
tatsächlichen Gewichten her möglich sind.
Also bspw. nen Corsa mit ner gebremsten Anhängelast von 900kg mit einem (leeren) 3,5to Anhänger mit einem Leergewicht von 700kg.