AW: Kleines Problem bei ebay . . .
Man könnte auch das Material mit der korrekten Begründung innerhalb der 14-Tage-Frist zurücksenden und eine Frist zur Rückzahlung setzen. Wenn das Geld nicht kommt (was zu erwarten wäre) eine Mahnung schicken. Dann ins Schreibwarengeschäft und ein Formular für einen Mahnbescheid kaufen, ausfüllen und mit ein paar Euro Gebühren (die man gleich auf den Mahnbetrag draufschlägt) ab zum Amtsgericht. Kurze Zeit später wird der Gerichtsvollzieher beim Gläubiger stehen und ihm die Wahl lassen zwischen zahlen und - wenn er die Schuld abstreitet - einem Gerichtsverfahren (wenn man beim Ausfüllen des Mahnbescheids das Kreuzchen entsprechende gesetzt hat). Die andere Alternative wäre, er leistet einen Offenbarungseid, was er aber nicht tun wird, denn das wäre dann eine Privatinsolvenz mit allen dementsprechenden Folgen.
Ich habe das zum Glück in den letzten 15 Jahren nicht mehr gebraucht, aber zu meiner Zeit als Kassenwart eines Vereins musste ich da am Anfang kräftig aufräumen. Da hatte ich Routine mit dieser Art, Geld einzutreiben. Und es hat fast immer geklappt, nur einer war tatsächlich völlig insolvent.
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