Die klatschen dir höchstens eine
Gutachten besitzen allgemein eine Gültigkeit von 10 Jahren wurde mir gesagt.
Da dieses besagte Gutachten nicht verlängert wurde, liegt es also am reinen good-will des Prüfers, dir das abzunehmen und einzutragen.
Also den Ball flach halten und freundlich an die Sache herangehen.
Evtl. vorab per Mail das Gutachten zukommen lassen etc.
Abnahme ging bei mir nur per §21 Abnahme, das dürfen nur besonders qualifizierte Prüfer.
In meinem Fall hat er zwar die Haube aufgemacht und meinte "oh schön! V8!" aber das ist wohl eher die Ausnahme als die Regel
Mit deinen 298PS wirds auch nix.
Es werden, wie im Gutachten angegeben, 206kW bei 5600 U/Mins als neue Werte übernommen.
206 kW = 280,16 PS.
Die 298PS halte ich für Messfehler oder, sofern tatsächlich vorhanden, ohne FCD nicht als erreichbar.
Die Luftmenge ist da einfach zu hoch.