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Alt 03.03.2015, 00:14   #9
Waisenhaustuning
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Waisenhaustuning wird schon bald berühmt werden
AW: Neue Kurzzeitkennzeichenverordnung

Zitat:
Zitat von wwwsuprapartsde Beitrag anzeigen
Sorry wenn ich sehe was und wer hier mit den Kurzzeitkennzeichen was treibt finde ich das völlig ok.

Wieviele schrottreife Fahrzeuge ich schon mit kennzeichen in der form gesehen habe das geht garnicht.

Und sobald der Wagen ja TÜV hat darfst ja damit fahren.

PS: Ich habe ne Händler nr mich juckts nicht
Hallo Jörg

Naja, so einfach ist das nun wieder auch nicht, oder kommen alle Kunden angemeldet bzw. mit Hänger bei dir an ?


Es wird dich auch über kurz oder lang beinflussen, es sei denn du verborgst gerne deine Kennzeichen....

Und ob Schrottreife nun mit KZK oder Roter Nummer bewegt werden,........


OK, zur Zeit hast du rote Kennzeichen welche ohne TÜV funktionieren, aber wenn diese Regelung auch da greift, dann lachst du nicht mehr, dann heisst es Hängerbetrieb.

Und übrigens, auch ich habe Händlerschilder, zwar nicht meine eigenen, aber sie liegen bei mir....trotzdem mache ich mit denen, genauso wie mit KZK kein Scheiss...

..manchmal geht es halt nicht ohne Trailer
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Ich zieh mir die Scheisse rein und zwar Tag für Tag und kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen mag, keine Antwort auf die Fragen die ich hab,... doch Gedanken können Sprengstoff sein, also denk wie Dynamit.

Und noch einer von mir

Ihr belügt uns doch den ganzen Tag, am Ende heisst es " Wir haben euch doch gefragt! " ...aber keiner hat darauf gehört, was einer von uns sagt.

Geändert von Waisenhaustuning (03.03.2015 um 00:24 Uhr).
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