AW: über Facebook nee Bedrohung
Um hier eine adäquate Aussage erstellen zu können, benötige ich definitiv detailliertere Informationen zu den genannten Sachverhalt.
Grundlos und Argumentlos wird ja wohl nicht die Bedrohung ausgeschrieben sein.
Mit besten grüßen der äuserst engagierte Hobyanwalt aus der Justizvolzugsanstallt Karlsruhe.
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